24 Stunden Betreuung - Seniorenbetreuung

Pflege zu Hause

Daheim statt Heim / Dornbierer Alterspflege-Schweiz und Alterspflege-Liechtenstein

Seniorenbetreuung / Pflege zu Hause

24 Stunden Betagtenbetreuung-Seniorenbetreuung

Daheim bleiben / 24 Stunden Betreuung

Links Schweiz
Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV
Tag der Kranken
Schweizerische Alzheimervereinigung
Careum
Avenir Suisse
Spitex
Die Gewerkschaft im Service public (VPOD)
CareInfo
Temptraining

Links Liechtenstein
Sozialversicherungsanstalt 
Familienhilfe
ZPK Save

Links Deutschland
Premedicare Krebskompass

Links diverse Presseartikel
Polizeinews über Alterspflege-Schweiz
Bundesgericht: Entscheid über die Arbeitsvermittlung
Pflegende Angehörige: Betreuung und Pflege

Hauswirtschaft oder Pflege?

Egal, ob die häusliche Pflege von einer Privatperson, SRK Pflegehelfer/in oder einer diplomierten Pflegekraft übernommen wird: Erstattungsfähig sind nur Leistungen, die einem medizinischen Zweck dienen. Dazu gehört zum Beispiel die Herausgabe von Medikamenten, Verbandswechsel oder die Mobilisierung eines Patienten. Die Pflegeleistung muss immer von einem Arzt verordnet werden und darf nur von diplomierten Pflegekräften mit Anerkennung in der Schweiz und Bewilligung vom Gesundheitsamt, ausgeübt und vor allem abgerechnet werden. Angehörige dürfen pflegerische Tätigkeiten ausüben aber nicht die ungelernten, angelernten sowie Pflegehelfer.  Die ausländischen Betreuungskräfte haben meist eine gleichwertige oder bessere Ausbildung im Herkunftsland als die Ausbildung einer SRK Pflegehelferin in der Schweiz. Dennoch ist nicht erlaubt, pflegerische Verrichtungen auszuführen oder solche für Dritte, also Agenturen und Spitexen zu erbringen. Das Anerkennungsdiplom von der SRK fehlt meist oder wenn doch eine Anerkennung zur SRK Pflegehelferin vom SRK gegeben, ist eine Vermischung der Institutionen und Abrechnungen nicht möglich. Ausserdem braucht es für die meisten Verrichtungen eine diplomierte Pflegekraft. Wieviel genau die Grundversicherung erstattet, hängt von Art und Umfang der Pflegeleistung ab.

Die Kosten für Verpflegung, Begleitung, Hilfe im Haushalt, Freizeitbetreuung und vieles mehr werden von der Grundversicherung nicht übernommen. Wenn Sie eine Zusatzversicherung bei Ihrer Krankenkasse haben, werden mögliche Kosten von der Versicherung für die Hauswirtschaft in Form eines einmaligen Jahresbeitrages übernommen.

Die Regelungen, Gesetze und Verordnungen sind schweizweit in allen Kantonen für die 24 Stunden Betreuung einheitlich.

Hinweise und Erklärungen zu Links
Der Sinn von externen Links liegt stets darin, einen elektronischen Querverweis auf andere Dateien, Informationen usw. zu setzen.  Diese externen Links werden auch als Hyperlink bezeichnet. Werden die externen Links aktiviert, werden die hinterlegten Ziele aufgerufen. Ein solcher Link kann auch zu anderen Dokumententypen wie etwa Bildern oder Filmen erstellt werden. Auch Links aus PDF-Dokumenten oder sozialen Netzwerken heraus sind grundsätzlich Links bzw. Hyperlinks.

Wir informieren Sie auch persönlich, transparent und verständlich darüber. Wir verweisen ausschliesslich auf sichtbare Links. Alterspflege-Schweiz legt offen, dass auf fremde Inhalte verwiesen wird und als solches dem Nutzer eines solchen Links ist es klar, dass er durch die Verlinkung auf eine andere Webseite geführt wird. Für deren Inhalt sind allein die jeweiligen Betreiber verantwortlich.  

Es gibt tausende Krankheiten, aber nur eine Gesundheit
Unter dem Verzeichnis finden Sie die Bewilligungen für den Personalverleih und die Arbeitsvermittlung für das Inland und grenzüberschreitend (Kanton und SECO).

Bewilligungen

Daheim statt Heim - tageweise und stundenweise Betreuung - Ganztagsbetreuung-Seniorenbetreuung-24 Stunden Betreuung 
Vermittlung von Dauer- und Temporärstellen sowie Personalverleih im Bereich Betreuung und Pflege, insbesondere Alterspflege.